• Organisation & Wie funktioniert die Verrechnung?

    Ich bin eine freiberufliche Wahltherapeutin, die ausschließlich mobil im Hausbesuch arbeitet, das bedeutet, ich komme zu Ihnen nach Hause und arbeite vor Ort mit Ihnen und Ihrem Kind.

    Vor der ersten Einheit

    Ihr Arzt stellt Ihnen eine ärztliche Verordnung aus, auf der verzeichnet ist, was für eine Therapie Sie bekommen, sowie die Dauer und Anzahl der Einheiten. Diese Verordnung (Überweisungsschein) bringen Sie bitte zur ersten Einheit mit und übergeben sie mir. Zur letzten Einheit bekommen Sie sie mit den restlichen Unterlagen zurück, die Sie zum Einreichen für eine Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse brauchen.

    Behandlungsvertrag

    Zur ersten Einheit bringe ich einen Behandlungsvertrag mit, in dem Sie über alle behandlungsrelevanten Punkte informiert werden. Die AGBs für diesen Behandlungsvertrag entnehmen Sie bitte dem gleichnamigen Abschnitt. Eine Behandlung kann erst stattfinden, nachdem wir den Behandlungsvertrag unterzeichnet haben.

    Kosten und Rückerstattung

    Die Kosten für die Therapie setzen sich aus den durchgeführten Einheiten und den Anfahrtskosten zusammen. Die Anzahl und Dauer der Einheiten hängt davon ab, was Ihr Arzt mit der ärztlichen Verordnung (Überweisungsschein) verschrieben hat.

    Am Ende der Therapieserie begleichen Sie zur Gänze die Rechnung. Dann können Sie die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Verordnung und einer Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um einen Teil der Kosten zurückerstattet zu bekommen. Wie viel Sie rückerstattet bekommen, hängt vom derzeit gültigen Tarif Ihrer Krankenkasse ab.

    Wenn Sie mich kontaktieren, gebe ich Ihnen gern Auskunft über die Kosten, die voraussichtlich in Ihrem Fall anfallen würden und auch, wie viel Sie vermutlich von Ihrer Krankenkasse zurückerhalten werden.

    Kosten für den Hausbesuch können immer dann bei den Krankenkassen geltend gemacht werden, wenn sie auch vom Arzt verordnet werden.